003 | Kampf für ein freies Wegerecht
Mit der Zunahme des Tourismus entstand ein neuer Konflikt: Weite Teile der österreichischen Wälder und Berge befanden sich im Besitz des Kaiserhauses, einflussreicher Adeliger und Industrieller, welche die Gebiete für Forstwirtschaft und Jagd nutzen. Die Jagd galt vorwiegend dem Vergnügen, das durch die Erholungssuchenden gestört wurde.
So begannen viele Grundbesitzer, Wege abzusperren. Um Gebiete betreten zu dürfen, die in kaiserlichem Besitz waren, brauchte man eine Erlaubniskarte. Wer unbefugt gesperrte Regionen betrat, riskierte eine Anzeige, die unter Umständen auch zum Verlust des Arbeitsplatzes führte.
1906 schufen die Naturfreunde in ihrer Vereinszeitung die Rubrik „Der verbotene Weg“, mit der die krasse Behinderung Erholungssuchender öffentlich angeprangert wurde. Sozialdemokratische Abgeordnete griffen die Problematik auf, jedoch vorerst ohne Erfolg. Es dauerte bis nach dem ersten Weltkrieg, bis sich die Situation durch die Öffnung ehemals adeliger und kaiserlicher Güter für die Öffentlichkeit etwas entschärfte. 1920 wurde in Salzburg ein Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland verabschiedet, weitere Bundesländer folgten dem Beispiel. 1975 wurde die freie Begehbarkeit des Waldes für das gesamte Bundesgebiet gesetzlich verankert, doch auch heute versuchen Grundbesitzer immer wieder, die Erholungsnutzung einzuschränken. Der Naturfreunde-Gruß "Berg Frei!" steht für den langen Kampf für ein freies Wegerecht.
Ein Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen: