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Menschenrechte im Tourismus

Tourismus braucht Menschen – seien es Reisende, Beschäftigte oder die Bevölkerung in den Zielgebieten. Diese Menschen sind das Fundament für die Qualität der touristischen Dienstleistung und für ihren Erfolg. Es liegt daher im Interesse aller Beteiligten, dass in der Tourismuswirtschaft keine Menschenrechte verletzt werden.

Laut einer Studie der Systain Consulting GmbH (2013) ist die Tourismusindustrie eine jener Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass in den Lieferketten Arbeitsstunden unter sozial unverträglichen Arbeitsbedingungen geleistet werden. Arbeitskräfte werden ausgebeutet, lokale Gemeinschaften vertrieben, Kulturen kommerzialisiert, natürliche Ressourcen aufgebraucht sowie die Chancen zukünftiger Generationen gefährdet. Besonders die Rechte von Frauen, Kindern, Minderheiten und indigenen Gemeinschaften sind durch die gegenwärtigen Entwicklungen im Tourismus gefährdet.

Die Achtung der Menschenrechte ist keine passive Verantwortung, sondern sie muss systematisch in alle unternehmerischen Prozesse, einschließlich des betrieblichen Managements, integriert werden.

Auch die Reisenden selbst können aktiv zum Schutz der Menschenrechte beitragen – mit der Auswahl der Reiseveranstalter, durch ihre Reiseplanung und durch ihr Verhalten vor Ort.