Menschenrechte konkret! Empfehlungen zu Arbeits- und Sozialstandards für Fahrpersonal
Kaum eine Reise kommt ohne sie aus: Privatchauffeure oder FahrerInnen von Shuttle- und Reisebussen. Von ihren Arbeitsbedingungen und ihrer Zufriedenheit mit dem Job hängt auch die Zufriedenheit der Gäste ab – und nicht zuletzt deren Sicherheit. Hier sind auch die Reiseveranstalter gefordert. Doch wie können Arbeits- und Sozialstandards für Fahrpersonal im Tourismus in der Praxis umgesetzt und garantiert werden? Antworten darauf und konkrete Empfehlungen gibt der „Roundtable Menschenrechte im Tourismus“ in einer aktuellen Publikation.
In den meisten Ländern gibt es Arbeitsgesetze für das Fahrpersonal, doch vielfach fehlt die Kontrolle. Oft ist es auch so, dass sich die Tourismussaison auf wenige Monate beschränkt und die Angestellten im Tourismus in dieser Zeit möglichst viel arbeiten und verdienen möchten. Hier sind die Reiseveranstalter gefordert, faire Arbeitsbedingungen für ihre MitarbeiterInnen und Dienstleister zu schaffen. Schließlich sind es die BusfahrerInnen und Chauffeure, die ihre Gäste transportieren und für deren Sicherheit sie verantwortlich sind.
Konkrete Empfehlungen für die Umsetzung in der Praxis
Ein aktueller Handlungsleitfaden des „Roundtable Menschenrechte im Tourismus“ fasst die empfohlenen Mindestanforderungen für Sozial- und Arbeitsstandards im Transportsektor zusammen und gibt Reiseveranstaltern konkrete Empfehlungen für deren Umsetzung und Monitoring in der Praxis. Dabei geht der Leitfaden auf konkrete und häufige Fragestellungen aus der Praxis ein: Wie kann ich als Reiseveranstalter dafür sorgen, dass die empfohlenen Mindestanforderungen durch meinen Transportdienstleister respektiert werden? Welche internationalen Vereinbarungen und einschlägigen Verordnungen sind zu berücksichtigen? Wie können mögliche Lücken zwischen den gesetzlichen Regelungen und menschenrechtlichen Ansprüchen geschlossen werden – etwa zwischen gesetzlichem Mindestlohn und existenzsicherndem Einkommen? Wie gestalte ich Verträge und welche Vertragsklauseln sind sinnvoll und praktisch erprobt? Dazu stellt das vierseitige Papier klare Handlungsempfehlungen vor, die in der Praxis erfolgreich erprobt und umgesetzt wurden. Die Leitlinien sind weltweit umsetzbar und Anpassungen an die lokale Situation sind einfach möglich.
Der Leitfaden „Menschenrechte konkret! Empfehlungen zur Entwicklung und Umsetzung von Arbeits- & Sozialstandards für Fahrpersonal im Tourismus“ steht auf der Website des „Roundtable Menschenrechte im Tourismus“ zum Download auf Deutsch und Englisch bereit: http://www.menschenrechte-im-tourismus.net/de/umsetzungs-dokumente/hand…
Die vorgeschlagenen Vertragsklauseln liegen zudem auch auf Französisch vor.
Der „Roundtable Menschenrechte im Tourismus“ ist ...
... eine Multistakeholder-Initiative und versteht sich als eine offene Plattform zur Förderung der Menschenrechte im Tourismus. Er ist Impulsgeber für Unternehmen, Organisationen und Institutionen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte im Tourismus einsetzen. Orientierungsrahmen für die Aktivitäten im Roundtable sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, welche die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen beschreiben. www.menschenrechte-im-tourismus.net
Die Naturfreunde Internationale (NFI) sind Gründungsmitglied des Roundtables.
Kontakt:
Cornelia Kühhas
Naturfreunde Internationale, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0)1 89 23 877-13
E-Mail: cornelia.kuehhas@nf-int.org